Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tony Rzehak / JetMedio
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragspartner
Vertragspartner ist Tony Rzehak = JetMedio (im Folgenden JetMedio genannt) Jessener Straße 7, 06895 Zahna-Elster und der Auftraggeber.
§2 Geltungsbereich
2.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Aufträge, die mit JetMedio abgeschlossen werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§3 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus den in den weiteren Vertragsunterlagen (wie Angebot, Leistungsbeschreibungen, Bestellbestätigungen) getroffenen Regelungen. Diese regeln die Erbringung von Leistungen durch die JetMedio an den Kunden.
§4 Verträge und Angebote
4.1. In den Vertragsunterlagen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der JetMedio schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
4.2. Alle Angebote der JetMedio sind freibleibend und unverbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die JetMedio auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.
§5 Urheberrecht
5.1. JetMedio steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und kreierten Konzepten, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
5.2. Die von JetMedio hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
5.3. Überträgt JetMedio Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
5.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber.
5.5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
5.6. JetMedio ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, die im Rahmen des Auftrages hergestellten Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit im Sinne von § 31 Abs. 3 S. 2 UrhG zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt JetMedio seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder zu Werbezwecken auf Websites und Social Media Profilen (LinkedIn, Facebook, Instagram, TikTok, YouTube usw.) .
Der Auftraggeber versichert, dass die auf den Lichtbildern abgebildeten Personen in die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder durch JetMedio zu den vorgenannten Zwecken und Medien eingewilligt haben. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf einem Fehlen dieser Einwilligung beruhen, wird JetMedio durch den Auftraggeber von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
5.7. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist JetMedio – sofern nichts anderes vereinbart wurde – als Urheber jedes Lichtbildes zu nennen. Dies gilt insbesondere für Lichtbilderzeugnisse im Online-, Print- und Social Media Bereich. JetMedio ist in der Bildbeschreibung des jeweiligen Postings wie folgt zu nennen und zu verlinken: Foto: Name des Fotografen | JetMedio. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt JetMedio zum Schadensersatz.
5.8. Die Negative und Rohdaten verbleiben bei JetMedio . Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§6 Leistungen JetMedio
6.1. Die Leistungen der JetMedio ergeben sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
6.2. Gehören gemäß der Leistungsbeschreibung die Konzeptionierung, Ton, Grafiken und alle Lichtbilder, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, GIF-Animationen usw.).
6.3. JetMedio ist berechtigt, die Leistungen zum Teil durch Dritte oder Subunternehmer (Labore, Druckereien, Produktionspartner) ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine Schriftliche Anweisungen trifft, ist JetMedio hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
6.4. JetMedio oder von ihr beauftragte Subunternehmer erbringen die in den Leistungsbeschreibungen vereinbarten Leistungen, soweit nicht abweichend geregelt, in Ländern der Europäischen Union. JetMedio oder von ihr beauftragte Subunternehmer können den Ort der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen auch in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagern, soweit dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.
6.5. Bei einer Verlagerung von Leistungen in Länder außerhalb der Europäischen Union, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, informiert die JetMedio den Kunden über die geplante Verlagerung. Sofern die JetMedio vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Verlagerung über schwerwiegende Gründe, die eine Verlagerung nicht zulassen, informiert wird, gilt diese Verlagerung als vom Kunden genehmigt.
6.6. Als Erfolgsort gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungsübergabepunkte. Sofern kein Leistungsübergabepunkt vereinbart ist, gilt im Zweifel als Erfolgsort der Standort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wird.
§7 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Konzepte, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§8 Preise und Zahlung
8.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
8.2. Von JetMedio beauftragte Freelancer, Models, Bildbearbeiter etc. fallen unter Umständen der gesetzlichen Künstlersozialversicherung (KSV) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG §§24/25. Die Künstlersozialabgabe (KSA) richtet sich nach dem Netto-Honorar und wird von der KSV jährlich festgesetzt. Der Auftraggeber trägt diese Abgabe, die durch JetMedio abgeführt werden muss.
8.3. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten in der DACH Region eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Kunden unterzeichneten Angebotes. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
8.4. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
8.5. JetMedio behält sich vor, eine Vorkasse von 100% der im Angebot bestätigten Summe vor 7 (in Worten: sieben) Tage vor Auftragsbeginn einzufordern, wenn dies produktionstechnische Gründe (Kosten für Kreation, Vorkasse für Produktionspartner, Reisekosten,
Location-Miete etc.) erfordern.
8.6.Die Anfertigung von Entwürfen, Bild, Video und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die JetMedio für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.7. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
§9 Fälligkeit und Vergütung
9.1. Das auf der Rechnung ausgewiesene Honorar ist sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
JetMedio behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen
9.2. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
9.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung.
9.4 JetMedio ist berechtigt, eine Mahnungsgebühr zu erteilen, wenn der Kunde sich in den Zahlungsverzug begibt.
9.5 Mahnsystem: nach 7 Tagen folgt die Zahlungserinnerung, nach 10 Tagen die erste Mahnung inkl. 8€ Mahngebühr. Nach 20 Tagen erfolgt die 2. Mahnung mit einer Gebühr von 16€ und nach 40 Tagen die 3. Mahnung mit einer Gebühr von 40€
§10 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
10.1. JetMedio ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
10.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung die Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
10.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
10.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§11 Eigentumsvorbehalt
11.1. Alle in Präsentation, Konzepten, E-Mails oder Telefonaten dokumentierten und gezeichneten Gedanken sowie Vorschläge sind geistiges Eigentum von JetMedio und unterliegen den geltenden Urheberrechtgesetzen.
11.2. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
11.3. JetMedio ist nicht verpflichtet, Dateien, Layouts, Kreative Ideen oder Rohmaterial von Bild und Ton, die im Computer oder Kamera erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- oder Kameradaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Hat JetMedio dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.
11.4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JetMedio.
§12 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
12.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Firma Korrekturmuster vorzulegen.
12.2. Die Produktionsüberwachung durch die Firma erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist JetMedio berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.3. Hat der Auftraggeber, JetMedio keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. JetMedio behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnen Arbeiten.
§13 Haftung
13.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet JetMedio für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. JetMedio haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet JetMedio – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. JetMedio ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dennoch aufbewahrte Negative/Rohdaten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
13.3. JetMedio haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto- oder Speichermaterials.
13.4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
13.5. Der Auftraggeber stellt JetMedio gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch eine Verletzung der Informationspflichten nach Art. 13-15 DSGVO im Rahmen der Veranstaltung oder des Auftrags durch den Veranstalter ergeben.
13.6. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, JetMedio zum vereinbarten Termin der Produktion nicht oder verspätet erscheinen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall kommen, bemüht sich JetMedio (soweit vom Kunden erwünscht) jedoch bestmöglich um Ersatz. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Kameraleute etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
§14 Vertraulichkeit und Referenz
14.1. Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.
14.2. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
14.3. Eine Angabe der Agentur als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
§15 Leistung und Ausfallhonorar
15.1. Überlässt JetMedio dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann JetMedio, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Dasselbe gilt, wenn JetMedio dem Auftraggeber die Lichtbilder auf einem Speichermedium überlässt.
15.2. Überlässt JetMedio dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann JetMedio eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann JetMedio Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Foto/Videografen vorbehalten.
15.3. Werden die für die Durchführung des Auftrages schriftlich oder mündlich vereinbarten Anforderungen/Rahmenbedingungen wie z.B. Produktionscontainer, Highspeed WIFI-Verbindung, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Assistenten/Schauspieler/Models/Freelancer, Akkreditierungsanforderungen (Access All Areas), Durchfahrtsgenehmigungen nicht eingehalten bzw. zur Verfügung gestellt, behält sich JetMedio vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der im Angebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von JetMedio berechnet.
15.4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die JetMedio nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von JetMedio und den von JetMedio beauftragten Erfüllungsgehilfen entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält JetMedio auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass JetMedio kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann JetMedio auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
15.5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von JetMedio bestätigt worden sind. JetMedio haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.6. Falls der Auftraggeber die Produktion bis 14 Tage vor Auftragsbeginn widerruft, kann JetMedio einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% der Leistung geltend machen. Erfolgt ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsbeginn, behält sich JetMedio, den vollen Umfang der Leistung in Rechnung zu stellen.
§16 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§17 Sonstiges
17.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
17.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§18 Nutzung Verbreitung
18.1. Die Verbreitung von Lichtbildern von JetMedio im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen JetMedio und dem Auftraggeber gestattet.
18.2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JetMedio.
18.3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die JetMedio auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JetMedio.
18.4. JetMedio ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
18.5. Wünscht der Auftraggeber, dass JetMedio ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
18.6. Hat JetMedio dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von JetMedio verändert werden.
18.7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. Es gelten unsere AGB in der jeweiligen Fassung. Diese können auf Grund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse jederzeit geändert werden.
§19 Anzahl der Bilder
19.1. Die Anzahl der produzierten Bilder ist im Vertrag festzuhalten.
Ohne Benennung der Anzahl, ist das Netto Verhältnis von 25€ Pro Bild zu betrachten.
19.2. Alle Bilder werden von JetMedio bearbeitet und können gegen Aufpreis, des aktuellen Preisverhältnisses eine Korrektur erhalten, wenn keine Angabe vom Auftraggeber zuvor gemacht wurde, wie in §12.3. beschrieben.
§20 Lizenzen
Lizenzen und Nutzungsvereinbarung, entnehmen sie bitte der
Rechnung oder dem Vertrag.
Grundsätzlich gibt es einen Mindestaufpreis 100% des Bildpreises.
Dieser Prozentsatz kann nach länge der Nutzung, Verwendungsgrund und alleinigem Recht variieren.
JetMedio, arbeitet nach Europäischem Lizenz und Urheberrecht.